Debatte um geschlossene Unterbringung: DIMR fordert Ausbau ambulanter Hilfen

Infolge der Überlastung der Jugendämter wird in mehreren deutschen Bundesländern eine verstärkte Diskussion über die Etablierung geschlossener Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit komplexem Hilfebedarf geführt, wie die Aachener Zeitung am 09. Juli 2026 berichtet. Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle der UN-Kinderrechtskonvention, kritisiert diesen Vorschlag: Freiheitsentziehende Maßnahmen dürften nur als letzte Maßnahme und zeitlich begrenzt eingesetzt werden. Angesichts der UN-Empfehlungen sollte der Fokus auf die Stärkung flexibler, ambulanter Hilfen für Kinder und Jugendliche gelegt werden.

Zudem sei die Datenlage zur tatsächlichen Verfügbarkeit und Nutzung geschlossener Unterbringungen von jungen Menschen lückenhaft. So soll im Jahr 2023 etwa ein Platz in einer geschlossenen Einrichtung mit zwei Kindern bzw. Jugendlichen belegt gewesen sein. Für die Jahre 2024 und 2025 gibt es jedoch keine offiziellen Fallzahlen bei 241 verfügbaren Plätzen zum 01. August 2025. Die Wissenschaftlerinnen Bettina Grüne und Sabrina Hoops warnen aufgrund der fehlenden empirischen Datenlage vor voreiligen Schlussfolgerungen. Sie betonen, dass freiheitsentziehende Maßnahmen als massive Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte junger Menschen zu betrachten sind.

https://rp-online.de/politik/deutschland/jugendhilfe-datenluecken-bei-geschlossener-unterbringung_aid-150866645